Elektroauto Kfz-Steuerrechner – Befreiung & Halb-Grundbetrag

Für BEV entfällt der CO₂-Anteil. Je nach Erstzulassung besteht eine Steuerbefreiung; nach Ablauf gilt 50 % Grundbetrag. Verbindlich sind die Angaben des Hauptzollamts.

Der Rechner ist auf PKW ausgelegt; andere Arten stark vereinfacht.
Gültiger Bereich: 1990-01 bis 2025-12.
BEV: Während der Befreiung 0 €. Nach der Befreiung: 50 % des Benzin-Grundbetrags.
BEV haben 0 g/km CO₂. Feld wird für Elektro ausgeblendet.
Wichtig: Endbetrag wird gesetzlich auf volle Euro nach unten abgerundet.
Quelle & Haftungsausschluss: Orientierung an öffentlich verfügbaren Grundsätzen (Befreiungszeiträume, Grundbeträge). Maßgeblich ist der Steuerbescheid Ihres Hauptzollamts.